Patientenverfügung

Das Sterben selbstbestimmt gestalten

Wie wollen Sie an Ihrem Lebensende medizinisch versorgt werden?

Diese Frage nach einem guten Sterben ist eng verwoben mit der Frage nach einem guten Leben. Auch wenn das Thema für viele unangenehm ist, sollten wir uns diese Fragen in einer Lebensphase stellen, in der wir uns unserer Handlungen und Entscheidungen bewusst sind und diese selbstbestimmt tätigen können. 

Jeder Mensch will in Würde sterben – fast jeder will das zu Hause tun. In der Praxis bedeutet das Verfassen einer Patientenverfügung, dass man festlegt, wann und wie lebensverlängernde Maßnahmen getroffen werden sollen. Mit einer Patientenverfügung wird diesem Wunsch schriftlicher Ausdruck verliehen.

 

Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas
gut ausgeht, sondern die Gewissheit,
dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.

Vaclav Havel

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Nachhaltige Entscheidungen durch fundiertes Wissen

Ich stehe Ihnen im Prozess des Aufsetzens einer Patientenverfügung und der darin enthaltenen Maßnahmen, für die Sie sich im Fall der Fälle entscheiden, gerne begleitend und beratend zur Seite und zeige Ihnen Ihre Optionen auf.

Mögliche Optionen

Wann ist eine Behandlung für Sie noch das Richtige, wann ist es für Sie richtig, sich aus der Behandlung zurückzuziehen und den Dingen Ihren natürlichen Lauf zu lassen? All jene Fragen besprechen wir in einem offenen Gespräch. Wir haben, wenn das Sterben beginnt, viele Möglichkeiten der Palliativmedizin, unser Sterben gut zu gestalten. Nur wer seine Optionen kennt, kann die für sie/ihn richtige Entscheidung treffen. Wir können diese Gespräche gemeinsam führen und diese Verfügungen zusammen abfassen.

Selbstverständlich können Sie zu den Terminen auch eine Begleitung mitnehmen, wenn Sie einen engen Vertrauten dabeihaben wollen, der Ihnen unterstützend zur Seite steht.

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Hintergründe zur Patientenverfügung

Auf dem Weg zum Ende des Lebens kann sich Ihre Meinung ändern und Sie können diese Verfügung jederzeit widerrufen. Das kann allerdings niemand anderer für Sie tun. 

Schwierig wird es, wenn Sie an einer Demenzerkrankung leiden oder Ihr Bewusstsein durch eine andere Schädigung des Gehirns unumkehrbar geschädigt ist und Sie Ihren autonomen Willen nicht mehr äußern können.

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Rechtliche Grundlage

Rechtlich verbindlich ist einzig der autonom geäußerte Wille in der Patientenverfügung. Wir haben allerdings eine Prinzipienethik, das bedeutet, dass bei unseren medizinischen Handlungen vier Prinzipien gefolgt wird:

  • Dem Patienten wohltun
  • Dem Patienten nicht schaden
  • Autonomie des Patienten
  • Gerechtigkeit

Anwendung der Prinzipien

Falls kein ausdrücklicher Wille von Ihnen vorliegt, müssen die Mediziner:innen in Abwägung ihrer Handlungen auch im Falle von Entscheidungen über eine Verlängerung oder Nicht-Verlängerung eines Lebens im Sinne dieser Prinzipien und im Sinne eines von Ihnen zu bewussten Lebzeiten geäußerten Willens handeln, diese auch gegeneinander abwägen und immer das Beste für Sie fordern. 

All diese Themen können wir in Ruhe gemeinsam besprechen und ich kann Ihnen aus meiner langjährigen Erfahrung hier unterstützend zur Seite stehen.

Vereinbaren Sie Ihr Erstgespräch!

Für einen Termin können Sie mich gerne kontaktieren. Meine Kontaktdaten finden Sie ganz oben auf der Webseite oder auf meiner Kontakt- Unterseite: